Elektromobilität: Neue Impulse für Laden, V2G und kommunale Förderung

Autor: E-Mobil Magazin Redaktion

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Kategorie: News und Updates

Zusammenfassung: Der Artikel beleuchtet Alltagstipps, innovative Ladeinfrastruktur und politische Pläne wie V2G, Smart-Meter-Ausbau sowie die Verlängerung von E-Mobilitätsprivilegien bis 2035.

Elektromobilität zwischen Alltag, Infrastruktur und politischen Weichenstellungen

Leonberg: Vortrag beleuchtet das Laden, Fahren und Sparen mit Elektrofahrzeugen

Die Volkshochschule Leonberg kündigt einen Vortrag mit dem Titel „Elektromobilität im täglichen Gebrauch – laden, fahren, sparen?“ an. Nach Angaben der Stadt Leonberg geht es dabei um batterieelektrische Fahrzeuge, die im heutigen Straßenverkehr immer häufiger anzutreffen sind, sowie um praktische Fragen zum Laden, zur Alltagstauglichkeit auf längeren Strecken und zur Umweltbilanz.

Der Vortrag des ACE Auto Club Europa e. V. soll einen ausgewogenen Blick auf Chancen und Herausforderungen der Elektromobilität vermitteln. Neben Grundlagenwissen werden aktuelle Trends und Entwicklungen praxisnah erläutert; außerdem erhalten die Teilnehmenden anwendungsorientierte Tipps zur Kaufentscheidung, zum täglichen Einsatz und zur Nutzung der Ladeinfrastruktur.

Veranstalter ist die Volkshochschule in Kooperation mit dem ACE Auto Club Europa e. V. Als Veranstaltungsort wird die Neuköllner Straße 3–5, Eingang A, in 71229 Leonberg genannt.

Zusammenfassung: Die Veranstaltung richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, die Orientierung zu Kauf, Nutzung, Laden und Umweltbilanz von Elektrofahrzeugen suchen.

Regensburg: Batteriespeicher entkoppelt Schnellladeleistung vom Netzanschluss

Ein von energielösung GmbH realisiertes Microgrid mit batteriegestützter Technologie von ADS-TEC Energy hat laut VISION mobility gezeigt, dass sich die Ladeleistung von der vorhandenen Netzleistung entkoppeln lässt. Dadurch kann an einem Standort deutlich mehr Ladeleistung bereitgestellt werden, als der Netzanschluss allein erlauben würde.

Untersucht wurde ein öffentlicher Schnellladestandort am Bayernwerk-Hauptstandort in Regensburg über mehrere Wochen hinweg. Die technische Grundlage wurde im Rahmen einer Masterarbeit an der Technischen Hochschule Ingolstadt untersucht; die Ergebnisse sollen Praxisdaten für die Planung und Optimierung von Ladeinfrastruktur liefern.

Das Setup bestand aus drei Schnellladesystemen: zwei konventionellen Hyperchargern mit 150 kW und 50 kW sowie einem ChargePost von ADS-TEC Energy mit bis zu 300 kW Ladeleistung und integriertem 201-kWh-Batteriespeicher. Der gesamte Standort verfügt über einen Netzanschluss von lediglich 125 kW.

KomponenteAngabe
Konventioneller Hypercharger150 kW
Konventioneller Hypercharger50 kW
ChargePostbis zu 300 kW Ladeleistung
Integrierter Batteriespeicher201 kWh
Netzanschluss des Standorts125 kW
Anschlussleistung des ChargePost22 bis 87 kW

Der ChargePost kann mit einer Anschlussleistung von 22 bis 87 kW betrieben werden und dennoch bis zu 300 kW Ladeleistung bereitstellen. Die zusätzliche Leistung kommt aus dem integrierten Batteriespeicher, der im Microgrid nicht nur das angeschlossene Fahrzeug versorgt, sondern auch weitere Ladepunkte unterstützt.

Bei hoher Auslastung stellt das System zusätzliche Leistung bereit und gleicht Lastspitzen aus. Dadurch können trotz des begrenzten Netzanschlusses mehrere Fahrzeuge parallel geladen und hohe Ladeleistungen bereitgestellt werden.

Ein weiterer Bestandteil ist die Einbindung in bestehende Energie- und Gebäudemanagementsysteme. Nach Darstellung des Herstellers ermöglicht die zentrale Steuerung von Speicher und Ladepunkten, hohe Ladeleistung, Kosteneffizienz und netzdienlichen Betrieb miteinander zu verbinden.

Auch bei den Betriebskosten zeigte sich im Feldtest ein Effekt: Der Batteriespeicher gibt bei hoher Leistungsanforderung zusätzliche Energie ab und wird in Phasen mit freien Kapazitäten am Netzanschluss wieder nachgeladen. Durch Lastspitzenkappung und den gezielten Einkauf von Strom zu günstigen Zeitpunkten ließen sich im untersuchten Fall die Betriebskosten um mehrere Tausend Euro pro Jahr senken.

Zusammenfassung: Das Regensburger Microgrid nutzt einen 201-kWh-Batteriespeicher, um an einem Netzanschluss von 125 kW bis zu 300 kW Ladeleistung bereitzustellen und Betriebskosten um mehrere Tausend Euro pro Jahr zu senken.

EU plant V2G-Vorgaben und höhere Smart-Meter-Quoten

Die Europäische Kommission will bidirektionales Laden nach Darstellung von AD HOC NEWS vorantreiben. Bis Ende 2027 soll ein Vorschlag vorgelegt werden, der Vehicle-to-Grid über die Typgenehmigung für neue Elektrofahrzeuge vorschreibt.

Die Autobatterien sollen dabei als Puffer für das Stromnetz dienen und Schwankungen bei erneuerbaren Energien ausgleichen. Analysten zufolge könnten die Importkosten für die EU dadurch um rund 260 Milliarden Euro pro Jahr sinken.

Kritik äußert laut Quelle die Umweltorganisation Transport & Environment. Zwar sei der Fokus auf V2G richtig, es fehle jedoch eine ausdrückliche Verpflichtung der Hersteller zum Einbau bidirektionaler Onboard-Ladegeräte. Ohne diese Hardware sei die Nutzung der Batterien als Netzhelfer technisch erschwert.

Für die Vernetzung setzt die EU außerdem auf intelligente Messsysteme. Bis 2031 sollen mindestens 50 Prozent der Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein, bis 2034 soll die Quote 65 Prozent erreichen. In Deutschland lag die Quote Mitte 2026 laut Quelle bei 5,5 Prozent.

Ziel beziehungsweise StandQuote oder Zeitpunkt
V2G-Vorschlagbis Ende 2027
Smart Meter in EU-Haushaltenmindestens 50 Prozent bis 2031
Smart Meter in EU-Haushalten65 Prozent bis 2034
Smart-Meter-Quote in Deutschland5,5 Prozent Mitte 2026

Parallel verweist der Bericht auf eine Anfang August beschlossene Novelle des Elektromobilitätsgesetzes. Diese verlängert Privilegien für Elektroautos bis Ende 2035 und regelt das Parken an Ladepunkten neu; auch schwere E-Lkw werden einbezogen.

Beim Aufbau der Batterieproduktion sieht die Quelle Europa unter Druck. Einer Deloitte-Studie zufolge werden 2025 voraussichtlich 77 Prozent aller Batteriezellen in Asien hergestellt, nach 70 Prozent im Vorjahr. Europa könnten bis 2030 Gewinne von 10,5 Milliarden Euro entgehen; die Wertschöpfungseinbuße wird auf bis zu 150 Milliarden Euro geschätzt.

Mit dem Programm „Battery Booster“ will die EU gegensteuern und zinsfreie Darlehen an Unternehmen vergeben. Zusätzlich wurden staatliche Beihilfen genehmigt: 59 Millionen Euro für Batteriespeicher in Slowenien und 290 Millionen Euro für nachhaltige Flugkraftstoffe in den Niederlanden.

Auch die Kosten des EU-Emissionshandels werden thematisiert. Ein Unternehmen aus der Chemiebranche zahlte 2025 rund 40 Millionen Euro für Zertifikate; bei gleichbleibenden Bedingungen könnten es 250 Millionen Euro werden. Die sozialen Kosten einer Tonne CO2 beziffern Experten inzwischen auf fast 300 Euro.

Zusammenfassung: Die EU verbindet V2G-Ziele, Smart-Meter-Ausbau und Maßnahmen zur Batterieproduktion. Deutschland lag bei Smart Metern Mitte 2026 mit 5,5 Prozent deutlich unter den genannten EU-Zielmarken.

Elektromobilitätsgesetz soll bis Ende 2035 gelten

Das Bundeskabinett hat laut FOCUS online die Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes beschlossen. Der Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität wird damit bis Ende 2035 verlängert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Seit 2015 ermöglicht das Gesetz Städten und Gemeinden, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr gezielt zu fördern. Dazu gehören reservierte Parkplätze, kostenfreies Parken und besondere Zufahrtsrechte.

Eine wichtige Änderung betrifft das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs. Künftig sollen Elektrofahrzeuge dort auch ohne E-Kennzeichen parken können; die Ladeplätze bleiben zugleich ihrem eigentlichen Zweck vorbehalten.

Der Anwendungsbereich wird auf Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw erweitert. Kommunen können damit künftig auch diese Fahrzeugklassen durch Bevorrechtigungen unterstützen.

Die Novelle sieht außerdem vor, dass Städte und Gemeinden weiterhin Parkbevorrechtigungen und Zufahrtsrechte nutzen oder künftig auf Gebühren für Anwohnerparkausweise verzichten können. Die Voraussetzungen für die Privilegierung von Plug-in-Hybridfahrzeugen werden an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst.

Die Bundesregierung ordnet die Novellierung in den „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ ein. Ziel sind verlässliche Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität und größere kommunale Handlungsspielräume.

„Wir verlängern die bewährten Bevorrechtigungen, erleichtern das Laden im öffentlichen Raum und öffnen das Gesetz für Elektrobusse und schwere E-Lkw“, sagte Ulrich Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, laut FOCUS online.

Zusammenfassung: Das Elektromobilitätsgesetz soll bis Ende 2035 verlängert werden und künftig auch Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw erfassen. Für das Parken während des Ladevorgangs soll ein E-Kennzeichen nicht mehr erforderlich sein.

Quellen: