Alles, was Sie über das e mobil kennzeichen wissen müssen

28.08.2025 9 mal gelesen 0 Kommentare
  • Das E-Kennzeichen weist Elektrofahrzeuge sowie Plug-in-Hybride mit ausreichender elektrischer Reichweite aus.
  • Mit dem E-Kennzeichen profitieren Fahrzeuge von Sonderrechten wie kostenloses Parken oder der Nutzung von Busspuren, abhängig von lokalen Regelungen.
  • Das E-Kennzeichen kann beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden, sofern das Fahrzeug die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Was ist das E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge?

Was ist das E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge?

Das E-Kennzeichen markiert Fahrzeuge, die elektrisch unterwegs sind, mit einem ganz speziellen Zusatz: Ein „E“ am Ende des Nummernschilds. Klingt simpel, aber dahinter steckt mehr als nur ein Buchstabe. Das Kennzeichen wurde eingeführt, um die Sichtbarkeit von Elektroautos und bestimmten Hybridfahrzeugen im Straßenverkehr zu erhöhen und ihnen gezielt Privilegien zu ermöglichen. Es unterscheidet sich optisch kaum von herkömmlichen Kennzeichen, aber dieses kleine „E“ kann im Alltag einen echten Unterschied machen.

Interessant ist, dass das E-Kennzeichen nicht nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge reserviert ist. Auch Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge können es bekommen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das E-Kennzeichen ist also ein sichtbares Signal: Hier fährt ein Fahrzeug, das besonders umweltfreundlich unterwegs ist – zumindest im Vergleich zu klassischen Verbrennern.

Was viele nicht wissen: Das E-Kennzeichen ist deutschlandweit einheitlich geregelt, aber die Vorteile, die damit einhergehen, können sich je nach Stadt oder Gemeinde deutlich unterscheiden. Wer ein solches Kennzeichen am Auto hat, fällt nicht nur auf, sondern profitiert im besten Fall auch von Sonderrechten, die sonst niemand bekommt. Das macht das E-Kennzeichen zu einem echten Schlüssel für mehr Freiheit im Stadtverkehr – und manchmal sogar zu einem kleinen Türöffner für exklusive Parkplätze oder gesperrte Bereiche.

Welche Fahrzeuge erfüllen die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen?

Welche Fahrzeuge erfüllen die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen?

Damit ein Fahrzeug das begehrte E-Kennzeichen erhält, müssen bestimmte technische Kriterien erfüllt sein. Die gesetzlichen Vorgaben sind dabei erstaunlich klar und schließen einige Modelle ganz bewusst aus. Nicht jedes Auto mit Stecker ist automatisch dabei – das sorgt immer wieder für Überraschungen.

  • Reine Elektrofahrzeuge: Nur Fahrzeuge, die ausschließlich mit Strom aus einer Batterie fahren, sind ohne Einschränkung berechtigt. Hierzu zählen zum Beispiel klassische Elektroautos, E-Transporter oder E-Kleinbusse.
  • Plug-in-Hybride: Diese Fahrzeuge müssen zwei Bedingungen erfüllen: Entweder darf der CO2-Ausstoß maximal 50 g/km betragen oder die rein elektrische Reichweite muss mindestens 40 Kilometer nach WLTP-Norm betragen. Wer einen Plug-in fährt, sollte also unbedingt in die Fahrzeugpapiere schauen – nicht jeder Hybrid schafft die Vorgaben.
  • Brennstoffzellenfahrzeuge: Auch Autos, die Wasserstoff in Strom umwandeln, gehören dazu. Sie gelten als emissionsfrei und sind deshalb uneingeschränkt e-kennzeichenfähig.

Wichtig: Motorräder, Leichtfahrzeuge oder E-Roller sind bislang nicht automatisch eingeschlossen. Und: Auch Firmenfahrzeuge, Carsharing-Autos oder gewerblich genutzte E-Transporter können das E-Kennzeichen bekommen, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen. Für ausländische Fahrzeuge gibt es übrigens eigene Regelungen, falls sie in Deutschland unterwegs sind – hier ist ein zusätzlicher Nachweis nötig.

Überblick: Vorteile und Nachteile des E-Kennzeichens für Elektrofahrzeuge

Pro Contra
Kostenloses oder vergünstigtes Parken in vielen Städten Vorteile und Regelungen sind regional unterschiedlich – kein bundesweiter Anspruch
Nutzung von Busspuren möglich (abhängig von der Stadt) Beantragung erfordert zusätzliche Unterlagen, z.B. Nachweis elektrischer Reichweite bei Hybriden
Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen & Fahrverboten (z.B. in Umweltzonen) Noch keine einheitlichen bundesweiten Standards für alle Städte und Kommunen
Bevorzugte Parkflächen mit Lademöglichkeit Nicht für alle Fahrzeugtypen verfügbar (z.B. nicht für E-Roller oder Motorräder)
Echter Vorteil für Stadtbewohner, Pendler und Flottenbetreiber Ersetzte nicht automatisch eine Umweltplakette sofern diese lokal vorgeschrieben bleibt
Nachträgliche Beantragung möglich, auch nach Zulassung Bei Missbrauch oder nicht erfüllten Voraussetzungen drohen Bußgelder
Signalisiert Behörden und Mitmenschen ein umweltfreundliches Fahrzeug Kosten für neue Kennzeichen und Verwaltungsgebühren bei Nachrüstung
Für Unternehmen: Stärkung des nachhaltigen Images Privilegien sind von Beschilderungen und Informationsstand der Städte abhängig

Ist das E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge verpflichtend?

Ist das E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge verpflichtend?

Das E-Kennzeichen ist in Deutschland keine Pflicht für Besitzer von Elektrofahrzeugen. Wer möchte, kann sein E-Auto oder den förderfähigen Plug-in-Hybriden auch ganz regulär zulassen – ohne das charakteristische „E“ am Ende. Die Entscheidung liegt also komplett beim Fahrzeughalter.

Allerdings: Ohne das E-Kennzeichen bleiben sämtliche Privilegien, die Städte und Gemeinden für E-Fahrzeuge gewähren, unerreichbar. Es gibt keine automatische Zuteilung der Vorteile, wenn das Fahrzeug nicht als solches erkennbar ist. Wer auf die Sonderrechte verzichten kann oder sie schlicht nicht benötigt, fährt auch ohne E-Kennzeichen völlig legal.

Eine spätere Nachrüstung ist möglich. Wer sich erst nach der Zulassung für das E-Kennzeichen entscheidet, kann dies bei der Zulassungsstelle beantragen. Es entstehen dann allerdings zusätzliche Kosten für neue Schilder und Verwaltungsgebühren.

Welche Vorteile bringt das E-Kennzeichen konkret im Alltag?

Welche Vorteile bringt das E-Kennzeichen konkret im Alltag?

  • Kostenloses oder vergünstigtes Parken: In vielen Städten können Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf öffentlichen Parkplätzen gebührenfrei oder zu deutlich reduzierten Tarifen abgestellt werden. Manchmal reicht ein einfacher Hinweis auf der Parkscheibe, und schon bleibt das Portemonnaie verschont.
  • Erlaubnis zur Nutzung von Busspuren: Je nach Kommune dürfen E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf ausgewiesenen Busspuren fahren. Das spart im Berufsverkehr Zeit und Nerven – allerdings ist das nicht überall erlaubt, also immer auf die lokale Beschilderung achten.
  • Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen: In Umweltzonen oder bei temporären Fahrverboten (z. B. bei Feinstaubalarm) können E-Kennzeichen den Zugang ermöglichen, wo andere Fahrzeuge draußen bleiben müssen.
  • Bevorzugte Parkflächen: Spezielle Parkplätze für E-Fahrzeuge, oft mit Lademöglichkeit, sind in vielen Innenstädten und Einkaufszentren reserviert. Wer das E-Kennzeichen hat, findet hier schneller einen Platz – und manchmal sogar eine freie Steckdose.
  • Regionale Sonderregelungen: Einige Bundesländer setzen noch einen drauf: In Bayern etwa gibt es ab April 2025 bis zu drei Stunden kostenloses Parken auf öffentlichen Flächen. Andere Kommunen bieten ähnliche Extras, die sich lohnen können.
  • Erleichterungen für ausländische Fahrzeuge: Auch Fahrzeuge aus dem Ausland, die die deutschen E-Kennzeichen-Kriterien erfüllen, können von den Privilegien profitieren – mit einer entsprechenden Plakette oder Registrierung.

Im Alltag heißt das: Wer clever plant und die regionalen Regelungen kennt, spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Stress. Die Vorteile sind zwar nicht überall identisch, aber sie machen das Leben als E-Auto-Fahrer definitiv angenehmer und flexibler.

Wie läuft die Beantragung eines E-Kennzeichens ab?

Wie läuft die Beantragung eines E-Kennzeichens ab?

Die Beantragung des E-Kennzeichens erfolgt im Rahmen der Fahrzeugzulassung – entweder direkt bei der Erstzulassung oder bei einer späteren Ummeldung. Wer bereits ein Elektrofahrzeug besitzt, kann das Kennzeichen auch nachträglich beantragen. Das geht bei der zuständigen Zulassungsstelle vor Ort, in manchen Regionen mittlerweile sogar online über das jeweilige Bürgerportal.

  • Terminvereinbarung: Viele Zulassungsstellen arbeiten nur mit Terminvergabe. Ein spontaner Besuch endet oft mit Wartezeit oder gar ohne Ergebnis.
  • Unterlagencheck: Neben den üblichen Dokumenten wie Fahrzeugschein und Personalausweis ist bei Plug-in-Hybriden ein Nachweis über die elektrische Reichweite oder den CO2-Ausstoß erforderlich. Diese Werte stehen meist im COC-Papier (Certificate of Conformity).
  • Auswahl der Kennzeichenprägung: Das E-Kennzeichen wird wie ein normales Nummernschild geprägt, erhält aber am Ende das „E“. Wer Wert auf ein Wunschkennzeichen legt, sollte dies vorab reservieren.
  • Gebühren und Kosten: Für die Ausstellung fallen Verwaltungsgebühren an, zusätzlich kommen die Kosten für die neuen Schilder hinzu. Die Höhe variiert je nach Zulassungsstelle.
  • Mitnahme alter Kennzeichen: Bei einer nachträglichen Beantragung müssen die bisherigen Schilder abgegeben werden. Die alten Nummernschilder sind dann ungültig.

Praktisch: Wer sein Fahrzeug online zulässt, kann den Antrag auf das E-Kennzeichen meist direkt im Formular auswählen. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Unterlagen und das neue Kennzeichen per Post zugestellt oder können vor Ort abgeholt werden. So spart man sich den Weg zur Behörde – zumindest in einigen Regionen.

Welche Unterlagen sind für das E-Kennzeichen notwendig?

Welche Unterlagen sind für das E-Kennzeichen notwendig?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Beide Dokumente (umgangssprachlich Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) müssen im Original vorgelegt werden. Ohne sie läuft nichts bei der Zulassungsstelle.
  • Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiges Ausweisdokument ist Pflicht, damit die Identität des Antragstellers eindeutig geklärt werden kann.
  • CO2-Nachweis oder Reichweitennachweis: Für Plug-in-Hybride wird ein offizieller Nachweis benötigt, der belegt, dass das Fahrzeug die geforderte elektrische Reichweite oder den maximalen CO2-Ausstoß nicht überschreitet. Meist findet sich diese Information im sogenannten COC-Papier (Certificate of Conformity) oder in der Übereinstimmungsbescheinigung.
  • eVB-Nummer: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist auch für das E-Kennzeichen unerlässlich. Sie wird von der Kfz-Versicherung ausgestellt und dient als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz.
  • Ggf. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten: Falls eine andere Person das Fahrzeug zulassen soll, ist eine schriftliche Vollmacht sowie deren Ausweis erforderlich.
  • Alte Kennzeichenschilder: Bei nachträglicher Beantragung müssen die bisherigen Nummernschilder zur Entwertung mitgebracht werden.
  • Quittung über die Gebührenzahlung: Manche Zulassungsstellen verlangen den Nachweis, dass die Verwaltungsgebühren beglichen wurden – das ist von Region zu Region unterschiedlich.

Es empfiehlt sich, die Unterlagen vorab zu prüfen, da fehlende Dokumente zu Verzögerungen führen können. Gerade bei Hybridfahrzeugen ist der Nachweis der technischen Daten entscheidend – ohne diesen Nachweis gibt es kein E-Kennzeichen.

Regionale Sonderregelungen und Unterschiede beim E-Kennzeichen

Regionale Sonderregelungen und Unterschiede beim E-Kennzeichen

Die Vorteile und Regelungen rund um das E-Kennzeichen sind in Deutschland nicht überall gleich. Tatsächlich entscheiden die Kommunen selbst, welche Privilegien sie gewähren – das führt zu einem bunten Flickenteppich an Möglichkeiten und Einschränkungen.

  • Parkregelungen variieren stark: Während in einigen Städten das Parken für E-Fahrzeuge mit Kennzeichen komplett kostenlos ist, verlangen andere Kommunen eine reduzierte Gebühr oder gewähren lediglich eine begrenzte Parkdauer. In ländlichen Regionen gibt es häufig gar keine Sonderregelungen.
  • Busspur-Nutzung nicht flächendeckend: Die Freigabe von Busspuren für E-Kennzeichen ist eine freiwillige Entscheidung der jeweiligen Stadt. In Großstädten wie Hamburg oder Düsseldorf gibt es Pilotprojekte, während andere Metropolen komplett darauf verzichten.
  • Unterschiede bei Umweltzonen: Manche Städte erlauben E-Fahrzeugen mit Kennzeichen die Einfahrt in besonders geschützte Bereiche, andere setzen weiterhin auf die klassische Umweltplakette. In Berlin etwa sind die Regelungen strenger als in kleineren Kommunen.
  • Besondere Landesregelungen: Bayern führt ab April 2025 eine landesweite Regelung ein, die bis zu drei Stunden kostenfreies Parken auf öffentlichen Flächen ermöglicht. Solche landesweiten Sonderregelungen gibt es bislang selten, können aber in Zukunft zunehmen.
  • Unterschiedliche Kennzeichnungspflichten für ausländische Fahrzeuge: Wer mit einem ausländischen E-Auto nach Deutschland kommt, muss je nach Stadt eine spezielle Plakette beantragen, um die gleichen Vorteile wie einheimische Fahrzeuge zu erhalten.

Wer also wirklich von allen Möglichkeiten profitieren will, sollte sich vor Ort genau informieren. Die Unterschiede können enorm sein – und manchmal sind die besten Vorteile gar nicht ausgeschildert, sondern nur im kommunalen Kleingedruckten zu finden.

Praktisches Beispiel: Was ändert sich im Alltag eines E-Auto-Fahrers mit E-Kennzeichen?

Praktisches Beispiel: Was ändert sich im Alltag eines E-Auto-Fahrers mit E-Kennzeichen?

Stellen wir uns vor, jemand pendelt täglich in eine größere Stadt, fährt einen förderfähigen Stromer und hat sich für das E-Kennzeichen entschieden. Der Unterschied zum klassischen Autofahrer wird schnell spürbar – und zwar nicht nur auf dem Papier.

  • Der morgendliche Stress, einen Parkplatz zu finden, wird deutlich kleiner. Dank E-Kennzeichen stehen plötzlich Stellflächen offen, die für Verbrenner tabu sind. In manchen Parkhäusern gibt es sogar extra breite Plätze mit Lademöglichkeit, die nur für E-Fahrzeuge mit Kennzeichen reserviert sind.
  • Die Fahrt durch die Innenstadt läuft entspannter ab, weil Umweltzonen oder temporäre Zufahrtsbeschränkungen kein Hindernis mehr darstellen. Der Fahrer spart sich die Suche nach Umwegen und kommt schneller ans Ziel.
  • Im Berufsverkehr kann das E-Kennzeichen zum Joker werden: Gibt es in der Stadt eine freigegebene Busspur, geht es am Stau vorbei – ein echter Zeitgewinn, der den Alltag entschleunigt.
  • Bei Veranstaltungen oder an stark frequentierten Orten werden Sonderparkflächen für E-Kennzeichen oft weniger kontrolliert und sind nicht so schnell belegt wie die regulären Parkplätze. Das sorgt für weniger Stress und mehr Flexibilität.
  • Auch im Umland oder auf dem Land gibt es manchmal überraschende Vorteile: Einige Gemeinden bieten kostenlose Ladesäulen, die nur mit E-Kennzeichen genutzt werden dürfen. Wer clever plant, lädt sein Auto dort während eines Einkaufs oder Arztbesuchs – und spart sich den Gang zur teuren Schnellladesäule.

Im Alltag summieren sich diese kleinen Vorteile zu einem echten Plus an Komfort. Es geht nicht nur um Geld, sondern auch um Zeit, Nerven und das gute Gefühl, ein bisschen bevorzugt zu werden. Das E-Kennzeichen macht’s möglich – manchmal unscheinbar, aber im Ergebnis ziemlich praktisch.

Für wen lohnt sich das E-Kennzeichen und worauf sollte man achten?

Für wen lohnt sich das E-Kennzeichen und worauf sollte man achten?

Das E-Kennzeichen entfaltet seinen vollen Nutzen vor allem für Menschen, die regelmäßig in Städten oder Ballungsräumen unterwegs sind, wo Verkehrsregeln und Parkplatznot den Alltag bestimmen. Besonders Berufspendler, Innenstadtbewohner und Unternehmen mit Fuhrparks profitieren von den damit verbundenen Privilegien. Aber: Nicht für jeden ist das E-Kennzeichen automatisch ein Gewinn.

  • Stadt- und Vielfahrer: Wer häufig in Gebieten mit Umweltzonen, Parkraumbewirtschaftung oder speziellen Zufahrtsregelungen unterwegs ist, holt den größten Mehrwert heraus. Hier machen die Sonderrechte einen echten Unterschied im Tagesablauf.
  • Unternehmen und Carsharing-Anbieter: Für gewerbliche Nutzer oder Flottenbetreiber kann das E-Kennzeichen ein Wettbewerbsvorteil sein – zum Beispiel durch bevorzugte Lade- und Parkmöglichkeiten an zentralen Standorten.
  • Reisende mit ausländischem E-Fahrzeug: Wer mit einem ausländischen Elektroauto in Deutschland unterwegs ist, sollte sich frühzeitig um die nötigen Nachweise kümmern, um von lokalen Vorteilen zu profitieren. Ohne korrekte Kennzeichnung bleiben viele Privilegien verwehrt.

Worauf sollte man achten?

  • Regionale Unterschiede: Die Vorteile sind nicht überall gleich. Vorab lohnt sich ein Blick auf die kommunalen Regelungen, um Enttäuschungen zu vermeiden.
  • Technische Nachweise: Besonders bei Plug-in-Hybriden ist der Nachweis der elektrischen Reichweite oder des CO2-Ausstoßes entscheidend. Ohne diese Angaben kann der Antrag scheitern.
  • Verwaltungsaufwand: Die Beantragung ist zwar unkompliziert, erfordert aber vollständige Unterlagen. Fehlende Dokumente verzögern den Prozess unnötig.
  • Missbrauch vermeiden: Das E-Kennzeichen darf nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Wer trickst, riskiert Bußgelder und den Entzug der Privilegien.

Unterm Strich: Für alle, die in urbanen Räumen unterwegs sind oder geschäftlich auf flexible Mobilität setzen, ist das E-Kennzeichen ein echter Vorteil – vorausgesetzt, man informiert sich vorher und hält die Spielregeln ein.

Wichtige rechtliche Hinweise zum E-Kennzeichen

Wichtige rechtliche Hinweise zum E-Kennzeichen

  • Das E-Kennzeichen ist nach §9a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eindeutig geregelt. Es darf ausschließlich für Fahrzeuge verwendet werden, die den Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) entsprechen. Eine unrechtmäßige Nutzung – etwa durch Manipulation der Kennzeichen – kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Fahrzeuge mit E-Kennzeichen sind weiterhin verpflichtet, in Umweltzonen eine gültige Umweltplakette mitzuführen, sofern dies in der jeweiligen Stadt vorgeschrieben ist. Das E-Kennzeichen ersetzt die Plakette nicht automatisch.
  • Die Übertragung eines E-Kennzeichens auf ein nicht berechtigtes Fahrzeug ist nicht zulässig. Bei Halterwechsel oder Fahrzeugumbau muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Andernfalls ist das Kennzeichen unverzüglich zu ändern.
  • Für ausländische Fahrzeuge, die in Deutschland die Privilegien des E-Kennzeichens nutzen möchten, ist eine gesonderte Registrierung oder eine spezielle Plakette erforderlich. Ohne diesen Nachweis entfällt der Anspruch auf Sonderrechte.
  • Das E-Kennzeichen allein garantiert keine bundesweit einheitlichen Vorteile. Kommunale Regelungen und deren Umsetzung können sich jederzeit ändern. Es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuellen Bestimmungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu prüfen.
  • Im Falle von Missbrauch oder falscher Kennzeichnung drohen Bußgelder, der Entzug von Privilegien und gegebenenfalls weitere rechtliche Konsequenzen. Die Behörden kontrollieren stichprobenartig und gehen bei Verstößen konsequent vor.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten zum E-Kennzeichen auf einen Blick

Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten zum E-Kennzeichen auf einen Blick

  • Das E-Kennzeichen ist ein sichtbares Zeichen für Fahrzeuge, die aktiv zur Reduzierung von Emissionen beitragen und in Deutschland eine besondere rechtliche Stellung genießen.
  • Es signalisiert Behörden und anderen Verkehrsteilnehmern sofort, dass das Fahrzeug für spezielle Privilegien infrage kommt – ein echter Vorteil bei Kontrollen oder in Ausnahmesituationen.
  • Die Einführung des E-Kennzeichens hat dazu geführt, dass Kommunen innovative Mobilitätskonzepte gezielt fördern und immer häufiger eigene Sonderregelungen schaffen.
  • Für Unternehmen und Flottenbetreiber kann das E-Kennzeichen auch ein Aushängeschild für nachhaltige Unternehmenspolitik sein – und so das Image gegenüber Kunden und Partnern stärken.
  • Die Beantragung ist nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden: Auch nachträglich kann das E-Kennzeichen unkompliziert erworben werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wer im Ausland unterwegs ist, sollte sich vorab informieren, ob das deutsche E-Kennzeichen dort anerkannt wird oder ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind.
  • Mit der dynamischen Entwicklung der Elektromobilität ist zu erwarten, dass die Vorteile und rechtlichen Rahmenbedingungen für das E-Kennzeichen in den kommenden Jahren weiter angepasst und ausgebaut werden.

FAQ zum E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Welche Fahrzeuge sind für das E-Kennzeichen berechtigt?

Das E-Kennzeichen erhalten ausschließlich reine Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride mit geringer CO2-Emission (maximal 50 g/km) oder mindestens 40 km elektrischer Reichweite sowie Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Vorteile bietet das E-Kennzeichen im Alltag?

Fahrzeuge mit E-Kennzeichen profitieren je nach Region zum Beispiel von kostenlosem oder vergünstigtem Parken, der Nutzung von Busspuren, Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen sowie bevorzugten Lade- und Parkplätzen. Die konkreten Vorteile können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Ist das E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge verpflichtend?

Nein. Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Ohne das Kennzeichen entfallen jedoch sämtliche Privilegien, die Kommunen für E-Fahrzeuge anbieten.

Wie kann man das E-Kennzeichen beantragen?

Das E-Kennzeichen wird bei der Fahrzeugzulassung oder nachträglich bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt. Benötigt werden unter anderem die Fahrzeugpapiere, ein Ausweis und gegebenenfalls Nachweise zu Reichweite oder CO2-Ausstoß bei Plug-in-Hybriden.

Gelten die Vorteile für das E-Kennzeichen überall gleich?

Nein. Die Vorteile und Sonderrechte für das E-Kennzeichen werden von Städten und Kommunen individuell geregelt. Es empfiehlt sich, die jeweilige lokale Rechtslage zu prüfen, um keine wichtigen Sonderregelungen zu verpassen.

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Zusammenfassung des Artikels

Das E-Kennzeichen kennzeichnet besonders umweltfreundliche Fahrzeuge wie Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge und ermöglicht regionale Privilegien.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt: Nicht nur reine Elektroautos, sondern auch bestimmte Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten. Entscheidend sind die elektrische Reichweite oder der CO₂-Ausstoß. Schauen Sie daher in die Fahrzeugpapiere oder das COC-Papier, bevor Sie den Antrag stellen.
  2. Informieren Sie sich über regionale Vorteile: Die mit dem E-Kennzeichen verbundenen Privilegien wie kostenloses Parken, Nutzung von Busspuren oder Zufahrtsrechte sind je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich vorab, welche Vorteile an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort tatsächlich gelten.
  3. Beantragung und Unterlagen vorbereiten: Für die Beantragung benötigen Sie neben den Zulassungsbescheinigungen auch einen Nachweis über die technische Eignung (vor allem bei Plug-in-Hybriden), Ihre eVB-Nummer und ggf. eine Vollmacht. Prüfen Sie vorab, ob Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen haben, um Verzögerungen zu vermeiden.
  4. Nachrüstung ist möglich, aber mit Aufwand verbunden: Auch wenn Sie Ihr Elektrofahrzeug bereits angemeldet haben, können Sie das E-Kennzeichen nachträglich beantragen. Beachten Sie dabei die zusätzlichen Kosten für neue Schilder und Verwaltungsgebühren sowie die Pflicht, die alten Kennzeichen abzugeben.
  5. Rechtliche Rahmenbedingungen beachten: Das E-Kennzeichen darf nur geführt werden, wenn das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Missbrauch oder falsche Kennzeichnung können zu Bußgeldern und dem Entzug von Privilegien führen. Zudem ersetzt das E-Kennzeichen nicht automatisch die Umweltplakette in Umweltzonen – prüfen Sie die jeweiligen lokalen Vorschriften.

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