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E-Mobilität: Bundestag macht Weg frei für bidirektionales Laden
Der Bundestag hat mit einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und des Stromsteuergesetzes eine entscheidende Hürde für das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen beseitigt. Künftig wird rückgespeister Strom nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt, was die wirtschaftliche Umsetzung von Vehicle-to-Grid (V2G) erheblich erleichtert. Diese Reform ermöglicht es E-Auto-Besitzern, ihre Fahrzeuge als flexible Speicher zu nutzen, die erneuerbare Energien aufnehmen und bei Bedarf ins Netz zurückspeisen können.
Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und schafft die Grundlage für ein dezentrales Speichervermögen von rund 3,3 bis 5 GWh, basierend auf der aktuellen Anzahl von über 1,65 Millionen zugelassenen Elektroautos in Deutschland. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht in dieser Entwicklung eine zentrale Zukunftstechnologie für die Attraktivität der E-Mobilität und ein flexibles Energiesystem.
„Das bidirektionale Laden ist eine zentrale Zukunftstechnologie – für die Attraktivität der E-Mobilität ebenso wie für ein erneuerbares, flexibles Energiesystem“, erklärt Marcus Bollig, Geschäftsführer des VDA.
Zusammenfassung: Der Bundestag hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für bidirektionales Laden geschaffen, was E-Autos zu flexiblen Energiespeichern macht und die Nutzung erneuerbarer Energien fördert.
Automobil-Experte: „Kurzfristdenken verhindert Fortschritt“
Im Gespräch mit Michael Jost, dem ehemaligen Chefstrategen von Volkswagen, wird deutlich, dass die Energiewende und die Mobilitätswende keine Frage des Ob, sondern des Wann sind. Jost fordert eine jährliche Investition von 100 Milliarden Euro in erneuerbare Technologien, um die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten zu erreichen. Er kritisiert die Fixierung auf kurzfristige Renditen und die mangelnde Einheitlichkeit der deutschen Automobilhersteller.
Jost betont die Notwendigkeit langfristiger Strategien, die über den politischen Zyklus hinausgehen, um die Transformation zu erneuerbaren Energien erfolgreich zu gestalten. Er sieht neue Geschäftsmodelle wie „Pay per Use“ und das autonome Fahren als unvermeidlich an, um den Fortschritt in der Mobilität voranzutreiben.
„Wir brauchen eine übergreifende Strategie, die länger hält als eine Legislaturperiode“, fordert Jost.
Zusammenfassung: Michael Jost fordert langfristige Strategien und Investitionen in erneuerbare Technologien, um die Mobilitätswende voranzutreiben und kritisiert das kurzfristige Denken in der Automobilindustrie.
Bundestag räumt Hürden für bidirektionales Laden ab
Der Bundestag hat mit einem Gesetzespaket zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts den Weg für wirtschaftlich attraktives bidirektionales Laden von Elektroautos geebnet. Ab 2026 entfällt die Doppelbelastung beim Rückspeisen von Strom aus Fahrzeugbatterien, was die Technologie für Verbraucher attraktiver macht. Der VDA begrüßt diese Reform, sieht jedoch die Notwendigkeit weiterer regulatorischer Anpassungen, um den flächendeckenden Einsatz zu ermöglichen.
Technologisch sind bereits über 20 Modelle in Deutschland für das Rückspeisen vorbereitet. Die Reform wird als Grundvoraussetzung für den Markthochlauf der Technologie angesehen, wobei der zügige Ausbau moderner Smart-Meter-Infrastrukturen als entscheidend gilt.
„Die Abschaffung der Doppelbelastung sind wichtige Schritte, um das bidirektionale Laden für Verbraucher attraktiver zu machen“, so der VDA.
Zusammenfassung: Der Bundestag hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für bidirektionales Laden geschaffen, was die Attraktivität der E-Mobilität erhöht und den Markthochlauf der Technologie unterstützt.
Bidirektionales Laden: Bundestag macht Stromhandel mit E-Autos attraktiver
Mit dem neuen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts wird der Strom, der aus dem Netz in stationäre oder mobile Speicher geladen und zeitversetzt wieder eingespeist wird, weitgehend von Netzentgelten und in einigen Fällen auch von der Stromsteuer freigestellt. Diese Regelung soll die wirtschaftliche Attraktivität des bidirektionalen Ladens erhöhen und die Nutzung von Elektrofahrzeugen als Energiespeicher fördern.
Der VDA hebt hervor, dass alle deutschen Hersteller bereits bidirektionale E-Fahrzeuge im Angebot haben und sieht ein Erlöspotenzial von bis zu 500 Euro pro Jahr und Fahrzeug bis 2030. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass die steuerlichen Entlastungen zunächst nur für Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage gelten.
„Alle deutschen Hersteller bieten bereits bidirektionale E-Fahrzeuge an“, betont der VDA.
Zusammenfassung: Das neue Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts fördert den Stromhandel mit E-Autos und erhöht die wirtschaftliche Attraktivität des bidirektionalen Ladens.
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