E Auto Sonderabschreibung: Steuervorteile für Elektromobilität nutzen

30.10.2025 10 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Sonderabschreibung ermöglicht es Unternehmen, die Anschaffungskosten von E-Autos schneller steuerlich abzusetzen.
  • Durch die Sonderabschreibung können Steuerpflichtige in den ersten Jahren nach dem Kauf von E-Autos erhebliche Steuervorteile nutzen.
  • Die Regelungen zur Sonderabschreibung fördern die Anschaffung von Elektromobilen und unterstützen die nachhaltige Mobilität.

Klarstellung des Bundes: Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge gilt auch für Gebrauchte

Die jüngste Klarstellung des Bundes zur Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge (E-Fahrzeuge) hat für Aufsehen gesorgt, insbesondere in Bezug auf gebrauchte Modelle. Der "Innovationsbooster" ermöglicht es Unternehmen, auch bei der Anschaffung gebrauchter E-Fahrzeuge von erheblichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Diese Regelung ist besonders relevant, da sie die Attraktivität des Marktes für gebrauchte Elektrofahrzeuge steigert und somit die allgemeine Nachfrage nach Elektromobilität fördert.

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Eine Anfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat bestätigt, dass gebrauchte E-Fahrzeuge ebenfalls unter das Investitionssofortprogramm fallen, sofern sie neu angeschafft werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht nur bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge von einer 75 %-Sonderabschreibung im ersten Jahr profitieren können, sondern auch bei gebrauchten Fahrzeugen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 erworben werden.

Die Regelung zielt darauf ab, die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben und gleichzeitig die finanzielle Belastung für Unternehmen zu reduzieren. Durch die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wird der Kauf von E-Fahrzeugen, ob neu oder gebraucht, für viele Unternehmen attraktiver. Dies könnte insbesondere für Flottenkunden von Bedeutung sein, die ihre Fahrzeugflotte auf umweltfreundliche Alternativen umstellen möchten.

Zusätzlich wurde die Preisobergrenze für die Versteuerung der privaten Nutzung von elektrischen Dienstwagen auf 100.000 Euro angehoben. Diese Anpassung eröffnet mehr Modellen den Zugang zur „0,25-Prozent-Regelung“, was die steuerlichen Vorteile weiter erhöht.

Insgesamt zeigt die Klarstellung des Bundes, dass die Förderung der Elektromobilität nicht nur auf neue Fahrzeuge beschränkt ist, sondern auch gebrauchte Modelle in den Fokus rückt. Unternehmen sollten diese neuen Regelungen nutzen, um ihre Investitionen in E-Fahrzeuge strategisch zu planen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Neues Gesetz: Der Innovationsbooster für Elektrofahrzeuge

Der "Innovationsbooster" stellt eine bedeutende Neuerung im deutschen Steuerrecht dar, die speziell auf die Förderung von Elektrofahrzeugen abzielt. Mit diesem Gesetz sollen Unternehmen und Flottenkunden ermutigt werden, in umweltfreundliche Mobilität zu investieren. Der Innovationsbooster ist Teil des Wachstumschancengesetzes und bietet nicht nur finanzielle Anreize, sondern auch eine klare Perspektive für die Zukunft der Elektromobilität in Deutschland.

Ein zentrales Element des Innovationsboosters ist die Möglichkeit der Sonderabschreibung. Diese erlaubt es Unternehmen, im ersten Jahr 75 % der Anschaffungskosten für neu angeschaffte E-Fahrzeuge abzusetzen. Diese Regelung gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge, die neu erworben werden. Dadurch wird der Kauf von E-Fahrzeugen für Unternehmen attraktiver, da die steuerliche Entlastung sofort spürbar ist.

Zusätzlich zu den Abschreibungen wird die Preisobergrenze für die Versteuerung der privaten Nutzung von elektrischen Dienstwagen auf 100.000 Euro angehoben. Dies ermöglicht es, eine breitere Palette von Fahrzeugmodellen in die steuerlichen Vorteile einzubeziehen. Unternehmen können somit nicht nur von den Abschreibungen profitieren, sondern auch von einer geringeren Steuerlast bei der privaten Nutzung ihrer E-Fahrzeuge.

Die Regelungen des Innovationsboosters sind zeitlich begrenzt und gelten für Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Diese Frist setzt einen klaren Handlungsrahmen für Unternehmen, die ihre Flotten auf Elektromobilität umstellen möchten. Die Maßnahmen sollen nicht nur die Nachfrage nach E-Fahrzeugen erhöhen, sondern auch die Investitionen in die notwendige Infrastruktur fördern.

Insgesamt zielt der Innovationsbooster darauf ab, die Elektromobilität in Deutschland nachhaltig zu stärken und Unternehmen einen Anreiz zu bieten, aktiv zur Reduzierung von Emissionen beizutragen. Die Kombination aus steuerlichen Vorteilen und einer klaren politischen Unterstützung könnte dazu führen, dass mehr Unternehmen den Schritt in die Elektromobilität wagen.

Vor- und Nachteile der Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge

Vorteile Nachteile
75 %-Sonderabschreibung im ersten Jahr erhöht die Liquidität. Regelung ist zeitlich befristet (30. Juni 2025 bis 1. Januar 2028).
Gilt auch für gebrauchte E-Fahrzeuge, was den Gebrauchtmarkt belebt. Unternehmen müssen in nachhaltige Technologien investieren.
Erhöhung der Preisobergrenze auf 100.000 Euro erweitert die Auswahl an Fahrzeugmodellen. Komplexität bei der steuerlichen Abrechnung kann zusätzlichen Aufwand verursachen.
Unterstützt die umweltfreundliche Transformation der Firmenflotten. Möglicherweise steigende Kosten für die Anschaffung von neuen E-Fahrzeugen.
Fördert Investitionen in Ladeinfrastruktur durch steuerliche Absetzbarkeit. Nicht alle Unternehmen haben Zugang zu Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur.

Sonderabschreibungen: 75 % im ersten Jahr für neue und gebrauchte E-Fahrzeuge

Die Einführung der Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr für Elektrofahrzeuge stellt einen wesentlichen Anreiz für Unternehmen dar, die in die Elektromobilität investieren möchten. Diese Regelung gilt nicht nur für neu angeschaffte E-Fahrzeuge, sondern auch für gebrauchte Modelle, die neu erworben werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die ihre Flotte auf umweltfreundliche Fahrzeuge umstellen wollen, erheblich von dieser steuerlichen Entlastung profitieren können.

Die Sonderabschreibung ist Teil des umfassenden Innovationsboosters, der darauf abzielt, die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu steigern. Unternehmen können die 75 % der Netto-Investitionssumme im Jahr der Anschaffung absetzen, was die Liquidität im ersten Jahr erheblich verbessert. Diese Regelung ermöglicht es, die Anschaffungskosten schneller zu amortisieren und somit die Wirtschaftlichkeit der Investition zu erhöhen.

Die degressive Abschreibung, die in den Folgejahren greift, sieht eine schrittweise Reduzierung des Abschreibungssatzes vor. Dies bedeutet, dass Unternehmen auch in den folgenden Jahren von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn sie ihre E-Fahrzeuge weiterhin nutzen. Die Staffelung könnte wie folgt aussehen:

  • 2. Jahr: 10 %
  • 3. Jahr: 5 %
  • 4. Jahr: 5 %
  • 5. Jahr: 3 %
  • 6. Jahr: 2 %

Diese Regelung bietet nicht nur einen finanziellen Anreiz, sondern unterstützt auch die nachhaltige Entwicklung in der Automobilbranche. Unternehmen, die in E-Fahrzeuge investieren, tragen aktiv zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei und positionieren sich als umweltbewusste Akteure auf dem Markt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr für neue und gebrauchte E-Fahrzeuge eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen darstellt, ihre Investitionen in die Elektromobilität zu optimieren und gleichzeitig von erheblichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Klarstellung durch den ZDK: Gebrauchte E-Fahrzeuge im Investitionssofortprogramm

Die Klarstellung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bezüglich gebrauchter Elektrofahrzeuge (E-Fahrzeuge) im Rahmen des Investitionssofortprogramms ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die in die Elektromobilität investieren möchten. Diese Bestätigung zeigt, dass auch gebrauchte E-Fahrzeuge von der Sonderabschreibung profitieren können, was die Attraktivität des Marktes für solche Fahrzeuge erheblich steigert.

Das Investitionssofortprogramm ermöglicht es Unternehmen, die Anschaffungskosten für gebrauchte E-Fahrzeuge abzusetzen, sofern diese neu angeschafft werden. Dies bedeutet, dass Firmen, die ihre Flotte auf umweltfreundliche Alternativen umstellen wollen, nicht nur auf neue Modelle beschränkt sind. Die Möglichkeit, auch gebrauchte Fahrzeuge steuerlich abzusetzen, eröffnet zusätzliche Optionen und kann die Entscheidung für die Anschaffung eines E-Fahrzeugs erleichtern.

Die Klarstellung des ZDK hat auch das Potenzial, den Gebrauchtwagenmarkt für E-Fahrzeuge zu beleben. Unternehmen, die möglicherweise zögern, in neue Elektrofahrzeuge zu investieren, könnten durch die steuerlichen Vorteile für gebrauchte Modelle motiviert werden. Dies könnte zu einer breiteren Akzeptanz von E-Fahrzeugen in verschiedenen Branchen führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einbeziehung gebrauchter E-Fahrzeuge in das Investitionssofortprogramm nicht nur die finanzielle Belastung für Unternehmen verringert, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland leistet. Unternehmen sollten diese Möglichkeit nutzen, um ihre Investitionsstrategien zu optimieren und aktiv zur Reduzierung von Emissionen beizutragen.

Zeitlicher Rahmen für die degressive Abschreibung von E-Fahrzeugen

Der zeitliche Rahmen für die degressive Abschreibung von Elektrofahrzeugen ist klar definiert und spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmen, die in die Elektromobilität investieren möchten. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Diese Frist gibt Unternehmen einen klaren Handlungsrahmen, um ihre Investitionen strategisch zu planen.

Die degressive Abschreibung ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr 75 % der Anschaffungskosten abzusetzen, was die Liquidität sofort verbessert. In den folgenden Jahren sinkt der Abschreibungssatz, was eine schrittweise Entlastung der Steuerlast bedeutet. Diese Staffelung könnte für Unternehmen besonders vorteilhaft sein, die langfristig planen und ihre Fahrzeuge über mehrere Jahre nutzen möchten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Regelung nicht nur für neue E-Fahrzeuge gilt, sondern auch für gebrauchte Modelle, die neu angeschafft werden. Dies erweitert die Möglichkeiten für Unternehmen, die möglicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach geeigneten E-Fahrzeugen suchen.

Die klare zeitliche Vorgabe fördert nicht nur die Planungssicherheit für Unternehmen, sondern trägt auch dazu bei, die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen in einem festgelegten Zeitraum zu steigern. Unternehmen sollten diese Frist nutzen, um ihre Flotten auf umweltfreundliche Alternativen umzustellen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Preisanpassung: Erhöhung der Preisobergrenze für E-Dienstwagen

Die Anpassung der Preisobergrenze für die Versteuerung der privaten Nutzung von elektrischen Dienstwagen stellt einen bedeutenden Fortschritt für Unternehmen dar, die in Elektrofahrzeuge investieren möchten. Ab dem 1. Juli 2025 wird die Grenze von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Diese Erhöhung ermöglicht es, eine breitere Palette von E-Dienstwagen steuerlich begünstigt zu nutzen.

Die neue Regelung hat mehrere Vorteile:

  • Erweiterte Modellvielfalt: Unternehmen können nun auch teurere Modelle in Betracht ziehen, die zuvor möglicherweise außerhalb der steuerlichen Begünstigung lagen.
  • Attraktivität für Flottenkunden: Die Möglichkeit, hochwertigere Fahrzeuge steuerlich abzusetzen, könnte die Entscheidung für die Anschaffung von E-Dienstwagen erleichtern und die Flottenmodernisierung beschleunigen.
  • 0,25-Prozent-Regelung: Fahrzeuge, die unter die neue Preisobergrenze fallen, können von der reduzierten Versteuerung von nur 0,25 % des Listenpreises profitieren, was die Kosten für Unternehmen weiter senkt.

Diese Anpassung ist Teil der umfassenderen Strategie der Bundesregierung, die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben und die Umstellung auf nachhaltige Verkehrsmittel zu fördern. Unternehmen, die ihre Flotten auf E-Fahrzeuge umstellen, können nicht nur von den steuerlichen Vorteilen profitieren, sondern auch aktiv zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen.

Insgesamt zeigt die Erhöhung der Preisobergrenze, dass die Regierung die Bedürfnisse der Unternehmen ernst nimmt und Anreize schafft, um die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen zu steigern. Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Fahrzeugflotten umweltfreundlicher zu gestalten und von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.

Weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität

Zusätzlich zu den bereits erwähnten steuerlichen Vorteilen gibt es weitere Maßnahmen, die darauf abzielen, die Elektromobilität in Deutschland zu fördern. Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, Unternehmen zu unterstützen und die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge auszubauen.

  • Absetzbarkeit von Investitionen: Unternehmen können 30 % ihrer Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter absetzen. Dies umfasst nicht nur die Anschaffung von E-Fahrzeugen, sondern auch Investitionen in die notwendige Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb von Elektrofahrzeugen erforderlich ist.
  • Förderprogramme für Ladeinfrastruktur: Die Bundesregierung plant, Förderprogramme einzuführen, die den Ausbau von Ladepunkten in Unternehmen und öffentlichen Bereichen unterstützen. Dies soll die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen erhöhen, indem die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten verbessert wird.
  • Schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer: Im Rahmen der wirtschaftlichen Förderung wird eine schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer angestrebt. Dies könnte Unternehmen zusätzlich entlasten und Anreize schaffen, in nachhaltige Technologien zu investieren.
  • Öffentliche Beschaffung: Die Bundesregierung plant, bei öffentlichen Ausschreibungen bevorzugt Elektrofahrzeuge zu berücksichtigen. Dies soll nicht nur die Nachfrage erhöhen, sondern auch ein positives Signal an die Wirtschaft senden, dass die öffentliche Hand auf Elektromobilität setzt.

Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie, die darauf abzielt, die Elektromobilität als zentrale Säule der Verkehrswende in Deutschland zu etablieren. Unternehmen sollten diese Möglichkeiten nutzen, um ihre Investitionen in E-Fahrzeuge und die dazugehörige Infrastruktur zu optimieren und von den vielfältigen Förderungen zu profitieren.

Ziel des Gesetzes: Nachfrage bei Flottenkunden erhöhen

Das Hauptziel des neuen Gesetzes, insbesondere des Innovationsboosters, besteht darin, die Nachfrage bei Flottenkunden zu erhöhen und damit die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen in der Wirtschaft zu fördern. Durch die Einführung attraktiver steuerlicher Anreize sollen Unternehmen motiviert werden, ihre Fahrzeugflotten auf umweltfreundliche Alternativen umzustellen.

Ein zentraler Aspekt dieser Strategie ist die gezielte Ansprache von Flottenkunden, die oft eine entscheidende Rolle bei der Einführung neuer Technologien spielen. Unternehmen, die große Fahrzeugflotten betreiben, können durch die neuen Regelungen signifikante Einsparungen erzielen und gleichzeitig ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren. Die steuerlichen Vorteile, wie die 75 %-Sonderabschreibung im ersten Jahr, bieten einen unmittelbaren finanziellen Anreiz, der die Entscheidung für den Kauf von E-Fahrzeugen erleichtert.

Zusätzlich wird die Erhöhung der Preisobergrenze für die Versteuerung von E-Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro dazu beitragen, dass auch höherpreisige Modelle für Unternehmen attraktiv werden. Diese Anpassung ermöglicht es Flottenbetreibern, eine breitere Palette von Fahrzeugen in Betracht zu ziehen, was die Flexibilität und Auswahl erhöht.

Die Maßnahmen sind nicht nur auf die finanziellen Aspekte beschränkt. Sie zielen auch darauf ab, das Bewusstsein für die Vorteile der Elektromobilität zu schärfen und die Infrastruktur für E-Fahrzeuge auszubauen. Durch die Förderung von Ladeinfrastruktur und weiteren unterstützenden Maßnahmen wird ein Umfeld geschaffen, in dem Unternehmen sich sicherer fühlen, in Elektrofahrzeuge zu investieren.

Insgesamt soll das Gesetz dazu beitragen, dass Unternehmen nicht nur kurzfristige finanzielle Vorteile erkennen, sondern auch langfristige strategische Entscheidungen treffen, die zur Nachhaltigkeit und zur Reduzierung von Emissionen beitragen. Diese Kombination aus Anreizen und Unterstützung ist entscheidend, um die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben.

Zusammenfassung der steuerlichen Vorteile für Unternehmen

Die steuerlichen Vorteile für Unternehmen, die in Elektrofahrzeuge investieren, sind vielfältig und bieten erhebliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität. Hier sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:

  • Sonderabschreibung von 75 %: Unternehmen können im ersten Jahr 75 % der Anschaffungskosten für neu angeschaffte E-Fahrzeuge absetzen, was die Liquidität sofort verbessert.
  • Gültigkeit für gebrauchte Fahrzeuge: Die Regelung zur Sonderabschreibung gilt auch für gebrauchte E-Fahrzeuge, die neu erworben werden, was den Markt für solche Fahrzeuge belebt.
  • Degressive Abschreibung: In den Folgejahren sinkt der Abschreibungssatz, was eine langfristige steuerliche Entlastung ermöglicht.
  • Erhöhung der Preisobergrenze: Die Anhebung der Preisobergrenze für die Versteuerung der privaten Nutzung von E-Dienstwagen auf 100.000 Euro eröffnet Unternehmen Zugang zu einer breiteren Modellpalette.
  • Absetzbarkeit von Investitionen: Unternehmen können 30 % ihrer Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter absetzen, was auch die Anschaffung von Ladeinfrastruktur umfasst.
  • Schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer: Diese Maßnahme könnte zusätzliche finanzielle Entlastungen für Unternehmen mit sich bringen und Anreize für Investitionen schaffen.

Diese steuerlichen Vorteile sind Teil einer umfassenden Strategie, um die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen in der Wirtschaft zu erhöhen und die Umstellung auf nachhaltige Mobilität zu fördern. Unternehmen sollten diese Möglichkeiten nutzen, um ihre Flotten zu modernisieren und von den finanziellen Anreizen zu profitieren.

Schlussfolgerung: Vorteile der Sonderabschreibung für kaufende Unternehmen

Die Einführung der 75 %-Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge bietet Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen, die über die unmittelbare steuerliche Entlastung hinausgehen. Diese Regelung ist nicht nur ein finanzieller Anreiz, sondern auch ein strategisches Werkzeug zur Förderung nachhaltiger Mobilität in der Unternehmensflotte.

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Verbesserung der Liquidität. Durch die Möglichkeit, einen Großteil der Anschaffungskosten im ersten Jahr abzusetzen, können Unternehmen ihre finanziellen Ressourcen effizienter nutzen. Dies ist besonders wichtig in Zeiten, in denen Investitionen in neue Technologien und nachhaltige Lösungen gefordert sind.

Zusätzlich fördert die Sonderabschreibung die Planungssicherheit für Unternehmen. Durch die klaren steuerlichen Rahmenbedingungen können Firmen besser kalkulieren und ihre Investitionsstrategien langfristig ausrichten. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die ihre Flotten auf umweltfreundliche Alternativen umstellen möchten.

Ein weiterer Aspekt ist die Stärkung des Unternehmensimages. Unternehmen, die aktiv in Elektromobilität investieren, positionieren sich als umweltbewusste Akteure. Dies kann nicht nur die Kundenbindung stärken, sondern auch neue Kunden anziehen, die Wert auf Nachhaltigkeit legen.

Die Regelungen des Innovationsboosters tragen zudem zur Schaffung eines positiven Marktumfelds bei. Durch die Förderung der Elektromobilität wird die Nachfrage nach E-Fahrzeugen insgesamt gesteigert, was wiederum die Entwicklung und Verfügbarkeit von innovativen Fahrzeugmodellen und Technologien vorantreibt.

Insgesamt zeigt sich, dass die 75 %-Sonderabschreibung für Unternehmen nicht nur eine kurzfristige finanzielle Entlastung darstellt, sondern auch langfristige strategische Vorteile bietet. Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Flotten nachhaltig zu modernisieren und aktiv zur Reduzierung von Emissionen beizutragen.


Häufig gestellte Fragen zur Sonderabschreibung von E-Fahrzeugen

Was ist die Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge?

Die Sonderabschreibung erlaubt Unternehmen, im ersten Jahr 75 % der Anschaffungskosten für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge abzusetzen. Diese Regelung gilt auch für gebrauchte E-Fahrzeuge, die neu erworben werden.

Wie lange gilt die Regelung zur Sonderabschreibung?

Die Regelung zur Sonderabschreibung gilt für E-Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden.

Gilt die Sonderabschreibung auch für Leasingfahrzeuge?

Nein, die Sonderabschreibung gilt nur für gekaufte Elektrofahrzeuge und nicht für Leasingfahrzeuge, da die Leasinggesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer gilt.

Welche Vorteile bietet die Sonderabschreibung für Unternehmen?

Die Sonderabschreibung verbessert die Liquidität von Unternehmen, da ein erheblicher Teil der Anschaffungskosten sofort abgesetzt werden kann. Dies fördert Investitionen in umweltfreundliche Technologien und senkt die Steuerlast.

Was ist die Preisobergrenze für die Versteuerung von E-Dienstwagen?

Die Preisobergrenze für die Versteuerung der privaten Nutzung von E-Dienstwagen wurde auf 100.000 Euro angehoben, was mehr Modelle für steuerliche Vorteile qualifiziert.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Bund hat klargestellt, dass Unternehmen auch bei gebrauchten Elektrofahrzeugen von einer 75 %-Sonderabschreibung im ersten Jahr profitieren können, was die Elektromobilität fördert. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 erworben werden.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie die 75 %-Sonderabschreibung im ersten Jahr: Unternehmen sollten die Möglichkeit nutzen, 75 % der Anschaffungskosten für neu oder gebraucht erworbene E-Fahrzeuge im ersten Jahr abzusetzen, um die Liquidität sofort zu verbessern.
  2. Berücksichtigen Sie gebrauchte E-Fahrzeuge: Die Klarstellung, dass auch gebrauchte E-Fahrzeuge von der Sonderabschreibung profitieren, eröffnet neue Möglichkeiten im Gebrauchtmarkt. Unternehmen sollten diese Option in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen.
  3. Planen Sie strategisch innerhalb des zeitlichen Rahmens: Achten Sie darauf, dass die Regelungen zur Sonderabschreibung und der Preisobergrenze für die Versteuerung von E-Dienstwagen nur für Fahrzeuge gelten, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden.
  4. Nutzen Sie die erhöhte Preisobergrenze: Mit der Anhebung der Preisobergrenze für die Versteuerung der privaten Nutzung von E-Dienstwagen auf 100.000 Euro können Unternehmen nun auch teurere Modelle steuerlich begünstigt nutzen, was die Auswahl und Attraktivität erhöht.
  5. Optimieren Sie Investitionen in Ladeinfrastruktur: Unternehmen können 30 % ihrer Investitionen in notwendige Ladeinfrastruktur absetzen. Planen Sie diese Investitionen strategisch, um die Nutzung von E-Fahrzeugen zu unterstützen und steuerliche Vorteile zu maximieren.

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