Preiskampf in China: Aion UT Super ab 6000 Euro bedroht Marktführer

16.11.2025 6 mal gelesen 0 Kommentare

Preiskampf in China: Neues E-Auto für 6000 Euro

Drei chinesische Großkonzerne bieten in China den Aion UT Super ab rund 6000 Euro an, einen Fünfsitzer mit austauschbarer Batterie. Die Batterie kann für knapp 50 Euro im Monat gemietet werden, alternativ kann das Fahrzeug inklusive Batterie für rund 11.000 Euro gekauft werden. Mit diesem niedrigen Preis zielt das Trio auf Marktführer wie BYD und setzt auch deutsche Hersteller wie VW unter Druck.

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Der Aion UT Super wird von den Unternehmen JD.com, CATL und GAC angeboten und ist ab dieser Woche in China erhältlich. Der Preis von 49.900 Renminbi Yuan (rund 6000 Euro) wird durch Sonderangebote teilweise auf etwa 5500 Euro gesenkt. Bisher gibt es keine Pläne für einen Verkauf im Ausland, was die Konkurrenzsituation in der chinesischen Automobilindustrie weiter anheizt.

„Der niedrige Preis ist eine Kampfansage an die chinesische Autoindustrie, insbesondere an BYD.“

Zusammenfassung: Der Aion UT Super wird ab 6000 Euro angeboten und könnte die Marktanteile von BYD und VW in China gefährden.

ADAC-Test enthüllt Ladechaos an deutschen Autobahnen

Der ADAC hat 25 Rastanlagen überprüft und festgestellt, dass 80 Prozent mit "mangelhaft" oder "sehr mangelhaft" durchfielen. Die Testergebnisse zeigen, dass viele Schnelllader nur 50 kW liefern, was für moderne E-Autos unzureichend ist. Zudem sind die Ladesäulen oft schwer erreichbar und werden häufig von Lkw blockiert.

Die meisten Schnellladesäulen an Raststätten gehören wenigen Betreibern, was zu einem strukturellen Problem führt. Die staatliche Autobahn GmbH vergibt Standorte teilweise für Jahrzehnte, was den Wettbewerb einschränkt. Der ADAC fordert eine Verbesserung der Ladesituation, um das E-Laden auf Autobahnen zu erleichtern.

„Solange Qualität, Wettbewerb und Komfort nicht Hand in Hand gehen, bleibt das E-Laden auf Autobahnen ein Hürdenlauf statt Fortschritt.“

Zusammenfassung: Der ADAC kritisiert die mangelhafte Ladeinfrastruktur an deutschen Autobahnen, wo 80 Prozent der getesteten Rastanlagen durchfielen.

E-Auto als Dienstwagen: Steuerliche Vorteile und neue Regelungen

Immer mehr Unternehmen setzen auf E-Autos als Dienstwagen, da die 0,25-Prozent-Regelung für Elektrofahrzeuge steuerliche Vorteile bietet. Diese Regelung gilt bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro und senkt die Steuerlast erheblich im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen, die mit einem Prozent versteuert werden.

Ab Juli 2025 gelten neue steuerliche Regeln, die die Attraktivität von E-Autos als Firmenwagen weiter erhöhen sollen. Unternehmen können zudem von einer Turboabschreibung profitieren, die 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich geltend macht.

„Die steuerliche Begünstigung für vollelektrische Fahrzeuge soll bis Ende 2030 bestehen und bietet einen längerfristigen Anreiz für die Umstellung auf ein E-Auto als Firmenwagen.“

Zusammenfassung: E-Autos als Dienstwagen bieten steuerliche Vorteile und neue Regelungen ab 2025 fördern deren Nutzung in Unternehmen.

Verbrenner-Debatte und E-Auto-Förderung: Koalition sucht nach Lösungen

Die deutsche Automobilbranche steht unter Druck, während die Koalition an einer neuen staatlichen Kaufprämie für Elektrofahrzeuge arbeitet. Diese soll voraussichtlich im Januar 2026 eingeführt werden und Käufer mit kleinem und mittlerem Einkommen unterstützen. Die Prämie wird zwischen 3.000 und 4.000 Euro liegen.

Die geplante Förderung ist für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von maximal 45.000 Euro vorgesehen. Kritiker befürchten, dass die Förderung nicht ausreicht, um die Herausforderungen der Branche zu bewältigen, insbesondere die Abhängigkeit von Rohstoffen für Batterien.

„Die geplante Kaufprämie sorgt für Kritik, da sie als unnötiger Eingriff in den Markt angesehen wird.“

Zusammenfassung: Die Koalition plant eine Kaufprämie für E-Autos ab 2026, während die Debatte um das Verbrennerverbot weiterhin anhält.

Bidirektionales Laden: Bundestag macht Stromhandel mit E-Autos attraktiver

Der Bundestag hat ein Gesetzespaket beschlossen, das das bidirektionale Laden von Elektroautos attraktiver machen soll. Dies bedeutet, dass Strom, der aus dem Netz in Elektroautos geladen und später wieder ins Netz eingespeist wird, von Netzentgelten und in einigen Fällen auch von der Stromsteuer befreit wird.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt diesen Schritt, da er das bidirektionale Laden für Verbraucher wirtschaftlich interessanter macht. Allerdings bleibt die Abschaffung der Doppelbelastung zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage beschränkt.

„Die Abschaffung der Doppelbelastung sind wichtige Schritte, um das bidirektionale Laden für Verbraucher attraktiver zu machen.“

Zusammenfassung: Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das das bidirektionale Laden von E-Autos fördert und damit den Stromhandel attraktiver macht.

Tesla: Verzicht auf Bauteile aus China gefordert

Berichten zufolge verlangt Tesla von seinen Zulieferern, auf Bauteile aus China zu verzichten. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die Lieferkette des Unternehmens haben und die Produktionskosten erhöhen. Die genauen Gründe für diese Forderung sind derzeit nicht bekannt.

Die Entscheidung könnte auch die Beziehungen zu bestehenden Zulieferern belasten und die Produktionskapazitäten von Tesla in Frage stellen. Die Automobilindustrie beobachtet diese Entwicklung mit großem Interesse.

Zusammenfassung: Tesla fordert von Zulieferern den Verzicht auf Bauteile aus China, was potenziell die Produktionskosten und Lieferketten beeinflussen könnte.

Quellen:

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