Staatliche Förderung ab 2026 für Elektro- und Biokraftstoff-Antriebe in der Landwirtschaft

Staatliche Förderung ab 2026 für Elektro- und Biokraftstoff-Antriebe in der Landwirtschaft

Autor: E-Mobil Magazin Redaktion

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Kategorie: News und Updates

Zusammenfassung: Ab 2026 erhalten Landwirte Förderungen für Elektro- und Biokraftstoff-Antriebe, um moderne Antriebssysteme zu nutzen und CO2-Emissionen zu senken. Die Unterstützung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Maschinen und Infrastruktur.

Staat fördert ab 2026 Elektro- und Biokraftstoff-Antriebe für Landwirte

Ab dem Jahr 2026 wird eine neue Förderung für Elektroantriebe und erneuerbare Biokraftstoffe eingeführt, die Landwirten den Zugang zu modernen Antriebssystemen erleichtern soll. Diese Initiative, unterstützt von der Landwirtschaftlichen Rentenbank und dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), zielt darauf ab, die Effizienz auf den Höfen zu steigern und die Betriebskosten spürbar zu senken.

Bundesminister Alois Rainer betonte auf der Agritechnica in Hannover die Innovationskraft der Branche und die Notwendigkeit, alternative Antriebssysteme schneller in die Praxis zu bringen. Die Förderung wird nicht nur technische Innovationen unterstützen, sondern auch ein klares Signal an die Branche senden, dass klimafreundliche Antriebe wirtschaftlich darstellbar werden.

„Mit der schnelleren Markteinführung stärken wir die Innovationskraft und damit die gesamte grüne Branche.“ - Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank

Die neue Richtlinie fördert den Kauf von batterieelektrisch betriebenen Landmaschinen sowie Maschinen, die erneuerbare Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenöl oder Biomethan nutzen. Zudem können passende Lade- oder Tankinfrastrukturen, auch bekannt als „Hoftankstellen“, mitgefördert werden.

Ein Beispiel für die Förderung ist der Biomethan-Traktor New Holland T7.270 Methane Power, für den eine staatliche Förderung von 25 % auf das Netto-Investitionsvolumen zur Verfügung steht. Die Zielgruppe für diese Förderung umfasst landwirtschaftliche Betriebe, Zusammenschlüsse, Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe.

Die Unterstützung erfolgt über zinsgünstige Darlehen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank, wobei der Darlehensbetrag bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben abdecken kann. Der Mindestbetrag für Anträge liegt bei 25.000 €, während der Höchstbetrag bei 1 Mio. Euro pro Antragsteller liegt. Maschinen können mit Laufzeiten zwischen drei und zehn Jahren finanziert werden, Infrastrukturen sogar bis zu 15 Jahren.

Die Landwirtschaft verursacht jährlich rund 5,4 Mio. t CO2-Emissionen, und alternative Antriebe bieten das Potenzial, diesen Wert signifikant zu senken. Mit dem neuen Programm erhalten Betriebe ein Förderinstrument, das Maschinen und Infrastruktur gemeinsam betrachtet und gezielt in die Anwendung bringt.

Zusammenfassung: Ab 2026 wird eine Förderung für Elektro- und Biokraftstoff-Antriebe in der Landwirtschaft eingeführt, die Landwirten den Zugang zu modernen Antriebssystemen erleichtert. Die Förderung umfasst den Kauf von elektrischen Landmaschinen und Biokraftstoffen sowie die notwendige Infrastruktur. Die Unterstützung erfolgt über zinsgünstige Darlehen, und die Landwirtschaft hat das Potenzial, ihre CO2-Emissionen signifikant zu senken.

Quelle: agrarheute.com

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